Christian Houben ( ComplianceCoach )

Hallo, ich bin studierter Wissenschaftsjournalist, Fachbuchautor und Compliance-Berater.

Meine Schwerpunkte sind:

1) Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Risikomanagement, BAFA-Fragebogen, Grundsatzerklärung, wie kann ich als Lieferant proaktiv tätig werden ...

2) Beschwerdeverfahren (BAFA), Whistleblower-Software, Hinweisgeberschutz

Schaue am besten direkt auf meiner WEBSITE vorbei.

Hier ist mein neues Buch verlinkt: DER LIEFERKETTEN-COACH

Unter dem Motto "Kennenlernen - Verstehen - Anwenden" helfe ich kleinen und mittleren Unternehmen, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umzusetzen oder den Hinweisgeberschutz besser im Unternehmen zu verankern, was für Betriebe ab 50 Mitarbeitenden im Dezember 2023 zur Pflicht wird.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das "Whistleblowing" komplett außer Haus zu geben. Als Partner von Whistleblower-Software, der Nr. 1 unter den Anbietern, unterstütze ich Sie beim Einsatz zertifizierter und mehrsprachiger Softwarelösungen im Betrieb (inkl. Schulung der Softwareanwendung plus der Verfahrensanforderungen). Im Raum Kleve-Wesel-Düsseldorf bin ich nicht nur remote sondern auch gern persönlich für Sie da.

Rufen Sie mich gerne an: 0176 4739 6786!

Was bedeutet eigentlich Compliance?

Compliance ist erst einmal eine professionelle Methode, um das Unternehmen im Fahrwasser des geltenden Rechts zu halten und Bußgelder zu vermeiden. Aufgrund der zunehmenden Regelungswut, die Gerechtigkeit für alle anstrebt, werden die Compliance-Bereiche immer weiter ausgeweitet und sind bei größeren Betrieben nur noch mit Hilfe von Compliance-Management-Systemen zu kontrollieren. Auch hier wird demnächst der Einsatz künstlicher Intelligenz erfolgen, um mit immer neuen Verordnungen und Gesetzen Schritt halten zu können.

Desweiteren werden Firmen “compliant”, wenn es ihnen gelingt, staatliche Vorgaben plus die Erwartungen vielfältiger Interessengruppen (Stakeholder) in eine Unternehmenskultur oder gelebte Unternehmensethik zu überführen.

Compliance soll also langfristig Risiken für das Unternehmen minimieren und es vor materiellen und immateriellen Schäden (Reputationsverlust) schützen. Der Begriff verweist auch auf die geltenden internen Regeln (Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden).

Als Compliance-Manager ist es ratsam, sich zu spezialisieren und die betreffenden Rechtsgebiete aufmerksam und kontinuierlich zu beobachten. Das betrifft auch besonders diejenigen Regelungen, die erst mittelfristig wirksam werden und sich noch im Gesetzgebungsprozess befinden. Ist ein Gesetz erst einmal verabschiedet, bleibt oft wenig Zeit, es im Betrieb auch umzusetzen. Dabei stellt sich die Frage, welche personellen Resourcen überhaupt noch bereit stehen, um die Forderungen bei Datenschutz, Lieferkettengesetz, Nachhaltigkeitsthemen oder dem Hinweisgeberschutz adäquat zu bedienen.

Hier kann es hilfreich sein, auf externes Expertenwissen von Compliance-Beratern zurückzugreifen. Nein Spezialgebiet: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.


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